Änderungen beim Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 16.12.2020

Sehr geehrte Eltern,

am heutigen Dienstag veröffentlichte das Land Brandenburg die “Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg.” Die ab 16.12.2020 (Mittwoch) gültige Verordnung weist Änderungen beim Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für die Schülerinnen und Schüler aus, über die ich Sie nachfolgend informieren möchte.

Gemäß Paragraph 17 Absatz 1 besteht in den Innen- und Außenbereichen von Schulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1-6. Von der Tragepflicht ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Außenbereich (Schulhof) sowie alle Schülerinnen und Schüler bei der praktischen Durchführung des Sportunterrichts. Während des Stoßlüftens in den Unterrichtsräumen können Schülerinnen und Schüler die Mund-Nasen-Bedeckung vorübergehend abnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Jäkel

Schulleiter