Einzugsgebiet

Seit dem Einschulungsverfahren im Schuljahr 2023/2024 mit Schulstart zum 01.08.2024 sind die Einzugsgebiete aufgehoben. Jedes schulpflichtige Kind, das in Neuruppin wohnhaft ist, kann an einer der sechs staatlichen Grundschulen angemeldet werden. Bei Übernachfrage findet entsprechend der Gesetze und Verordnungen ein Auswahlverfahren statt.