FFP2-Maske im ÖPNV

Sehr geehrte Eltern,

bitte beachten Sie den folgenden Link des Kraftverkehres. “Fahrgäste sind zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) verpflichtet. Sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung sind die Fahrgäste zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) verpflichtet.” Das betrifft somit auch die Schülerinnen und Schüler, die die Busse zum Erreichen der Schule nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Jäkel

Schulleiter