Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
gemäß Punkt 27 VV Schulbetrieb soll nicht länger unterrichtet werden, wenn um 10.00 Uhr die Außentemperatur 25 Grad Celsius oder um 11.00 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen werden. Entsprechend dieser Regelungen ordne ich die wärmebedingte Beendigung des Unterrichts nach der vierten Stunde für den 26.-29. August 2019 an.
M. Jäkel